Ablauf und Rahmen der Psychotherapie 
Zunächst vereinbaren wir telefonisch einen Termin für ein Erstgespräch in der Praxis. Im Erstgespräch sehen wir gemeinsam, ob eine Psychotherapie die geeignete Behandlung für Sie ist und welche Art der Psychotherapie in Frage kommt. Am Anfang der Psychotherapie stehen die probatorischen Sitzungen, in denen wir, in einer Anamnese, Ihre Symptome, die bisherige Behandlung sowie Ihre aktuelle Lebenssituation genauer betrachten und Ziel und Fokus der Behandlung setzen. Dabei geht es auch um die Entstehung Ihrer Symptomatik und den Zusammenhang mit Ihrer Lebensgeschichte. Nach der Probatorik beginnt die Psychotherapie. Sie findet in der Regel ein Mal wöchentlich statt. Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten. Eine Kurzzeittherapie umfasst zwischen 12 und 24 Sitzungen, eine Langzeittherapie umfasst zwischen 60 und 100 Sitzungen. Der individuelle Stundenumfang ergibt sich je nach Bedarf. ​​​​​​​​​​​​​​
Behandlungskosten
Gesetzliche Krankenversicherung
Ihre Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, die Kosten für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis zu übernehmen, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Monaten einen Platz bei einem/ einer  kassenzugelassenen Vetragspsychotherapeut*in finden. Niedergelassene Therapeut*innen haben oft lange Wartezeiten, weshalb sich das Kostenerstattungsverfahren etabliert hat. Die BKK Bahn und die BKK Mahle übernehmen in der Regel, auch in einer Privatpraxis, problemlos die Therapiekosten. Ich berate Sie gerne zum Ablauf und lasse Ihnen die nötigen Unterlagen zukommen.

Private Krankenversicherung/ Beihilfe


Psychotherapie bei einem/ einer approbierten Psychotherapeut*in wird in der Regel von Beihilfe und privaten Krankenversicherungen problemlos übernommen. Die genauen Bedingungen hängen von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, in wieweit Leistungen für eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bei einem/ einer psychologischen Psychotherapeut*in übernommen werden und lassen Sie sich die nötigen Formulare für die Beantragung der Psychotherapie zuschicken. Das Honorar wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit 92,51 Euro pro Therapiestunde (mind. 50 Minuten) berechnet.


Berufsgenossenschaften


Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den Berufsgenossenschaften übernommen, wenn Ihre Beschwerden durch einen Arbeits- oder Wegeunfall verursacht worden sind. Bitte erkundigen Sie sich beim Kostenträger über die Bestimmungen und die Bedingungen für eine Psychotherapie.


Freie Heilfürsorge


Die freie Heilfürsorge übernimmt in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis. Hierüber versichert sind Polizeivollzugsbeamt*innen, Beamt*innen im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr und bei Landesfeuerwehrschulen, Vollzugsbeamt*innen des Bundesgrenzschutzes, Beamt*innen, die in Justizvollzugsanstalten beschäftigt sind, und Zivildienstleistende, die ihren Dienst innerhalb der Bundesrepublik verrichten. Sie benötigen von Ihrem Hausarzt eine Überweisung, zunächst für fünf probatorische Sitzungen, zu einem/ einer Psychologischen Psychotherapeut*in. Im Anschluss beantrage ich die Psychotherapie beim Kostenträger.
Falls Sie Soldat*in der Bundeswehr sind, haben Sie Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Per Überweisung des Truppenarztes/ der Truppenärztin kann ein/ eine niedergelassene Psychotherapeut*in aufgesucht werden. Bitte bringen Sie zur ersten Sitzung den Sanitätsvordruck “Kostenübernahmeerklärung” (San/BW/0218) mit, über den die probatorischen Sitzungen abgerechnet werden.
Privatzahler
Als Privatzahler*in zahlen Sie die Psychotherapie selbst und haben die Möglichkeiten die Ihnen entstandenen Kosten steuerlich geltend zu machen. Gründe für Selbstzahler*innen sind eine anstehende Verbeamtung, eine geplante Berufsunfähigkeitsversicherung, der Ausschluss von Psychotherapie im Vertrag der Privatversicherung oder persönliche Gründe. Paartherapie- und beratung sind grundsätzlich Eigenleistungen. ​​​​​​​
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